wenn Ihr Flug annulliert oder stark verspätet wurde, oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte

 

gemäß der EU Verordnung 261/2004 zu, die am 17.02. 2005 in Kraft getreten ist. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist die jeweilige Fluggesellschaft, auf deren Flug sich die Flugunregelmäßigkeit ereignet.

Die Verordnung gilt:
für Fluggäste, die in einem EU Mitgliedstaat einen Flug antreten oder aus einem Drittstaat einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft in ein EU Land antreten,
nur, wenn Sie über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen,
nur wenn Sie sich (außer im Fall der Flugannullierung) zur angegebenen Zeit bzw. falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung eingefunden haben,
 nur wenn Sie zu einem der Öffentlichkeit verfügbaren Tarif reisen.
Sie haben keinen Anspruch auf die unten genannten Leistungen gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.


Verspätungen
Verspätungen laut EU-Verordnung 261/04 liegen ab einer Verzögerung des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Entfernung, von 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und von 2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km Entfernung vor. Wenn absehbar ist, dass Ihr Flug eine große Verspätung haben wird, haben Sie das Recht von der Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten. Dies sind: Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails. Die Fluggesellschaft braucht Ihnen die Betreuungsleistungen nicht zu gewähren, wenn durch sie Ihr Abflug noch weiter verzögert würde. Bei Verspätungen über 5 Stunden haben Sie das Recht, sich die Kosten für den Flugschein für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten zu lassen.


Überbuchung
Wenn Sie im Falle einer Überbuchung freiwillig oder unfreiwillig von der Beförderung auf dem gebuchten Flug ausgeschlossen werden, haben Sie gegenüber der Fluggesellschaft das Recht auf Betreuungsleistungen und Erstattung wie oben bei großen Verspätungen aufgeführt. Außerdem muss Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Endziel ihrer gebuchten Flugreise angeboten werden. Diese soll zum frühesten möglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen erfolgen.

Vorbehaltlich verfügbarer Plätze können Sie stattdessen auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu ihrem Endziel reisen, wobei dann Verpflegungs-, Hotel- und Transferkosten von Ihnen selbst zu tragen sind.
Wenn Sie unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wurden, haben Sie zusätzlich das Recht auf eine unverzügliche Ausgleichsleistung, die auch per Scheck, Überweisung, oder, mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Vouchers erfolgen kann. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke und von der Ihnen angebotenen anderweitigen Beförderung:
 

Bei Flugentfernungen
bis zu 1.500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250 EUR
zwischen 1.500 und 3.500 km, sowie für innereuropäische Flüge über 1.500 km beträgt sie 400 EUR
über 3.500 km beträgt sie 600 EUR
Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit bei Flügen
von bis zu 1.500 km nicht später als 2 Stunden,bei
Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km nicht später als 3 Stunden und bei
bei allen Flügen über 3.500 km nicht später als 4 Stunden

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beträgt die Ausgleichsleistung nur 50% der oben genannten Zahlungshöhen, d.h. also 125 EUR, 200 EUR oder 300 EUR.
 

Annullierung
Sollte der Flug, auf dem Sie eine bestätigte Buchung hatten, annulliert worden sein, haben Sie ebenfalls die gleichen Rechte auf eine anderweitige Beförderung, Betreuungsleistung, Erstattung und Ausgleichsleistung wie sie oben aufgeführt sind. Falls die Annullierung ihres Fluges wegen außergewöhnlicher Umstände erfolgte, haben Sie kein Recht auf Ausgleichsleistungen. Ebenso besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung bei
Information über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem Abflug
Information über die Annullierung zwischen 14 Tagen und 7 Tagen vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit
Information über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stunde vor derursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit.
Im Falle von Beschwerden können Sie sich an die für die Sicherstellung der Fluggastrechte zuständige deutsche Stelle unter folgender Anschrift wenden:

Tel. : +49 531-2355-0
Fax : +49 531-2355-710
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Str. 26
D-38108 BRAUNSCHWEIG

  Wir helfen Ihnen gerne bei:
-Kostenlose Anmeldungen-


1) Ihrer Platzreservierungen!
2) von übergroßem, sperrigem Gepäck!
3) von sperrigem Sport-Equipment!
4) zur Inanspruchnahme der Services für behinderte Gäste!
5) Ihres allein reisenden Kindes!
6) Ihres Babykorb Anmeldung!
7) Kostenlose Rückflugbestätigung aus dem Ausland!
8) Individuell-Service für Reiseversicherung bis zum Mietwagen & Hotel-Reservierung!

Fliegen ohne Flugschein?

Elektronische Tickets


Änderung der Flugabwicklung weltweit:
Ab 01. Juni 2008 wird die Abwicklung des weltweiten Flugverkehrs geändert.
Es werden keine Papiertickets mehr ausgestellt und verschickt sondern nur noch elektronische Tickets (ETIX) erstellt. Ihre Reisedaten werden elektronisch gespeichert
und an den Check In – Schalter der Fluggesellschaften geschickt.
Die Vorteile für Sie:
Sie können relativ kurzfristig bei uns Ihre Flüge reservieren (bis 4 Werktage vor Abflug).
Sie können kein Wertpapier verlieren oder vergessen.
Der Postweg des Tickets entfällt.
Als Service von uns erhalten Sie bei jeder Buchung einen Ausdruck, der alle Reservierungsdaten und weitere Buchungsinformationen enthält.
Bitte benutzen Sie diesen Ausdruck am Schalter zum Check In. Halten Sie hierfür Ihren Reisepass bereit. Werfen Sie diesen Schein nicht weg ! Sie benötigen ihn für den Rückflug.
Am Check In – Schalter erhalten Sie von den Fluggesellschaften ein so genanntes Passender Receipt. Auch dieses heben Sie bitte bis nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland auf.

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Wenn Sie einen Reise bei uns buchen, können Sie auch eine Versicherung für Sie selbst und für Mitreisende Online abschließen. Sie können je nach Wunsch verschiedene Versicherungspolicen erwerben. Wählen Sie einfach den für Sie geeigneten Reiseversicherungsschutz im Anschluß an Ihre Reisebuchung.
 Reiserücktrittskosten-Versicherung:
 Wir erstatten die Stornokosten Ihrer Reise.
 Mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung der EUROPÄISCHEN sind auch Seminare inkl. Reise- und Hotelkosten versichert.
 Reise-Krankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
 (optional buchbar)
 Wir übernehmen anfallende Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, organisieren Ihren Krankenrücktransport, den Versand von Medikamenten und die Rückholung von Kindern.


 RundumSorglos-Service:
 Wir werden aktiv z.B. bei Verlust von Reisedokumenten, strecken Anwalts- und Dolmetscherkosten vor und helfen bei Umbuchungen.
 

Reisegepäck-Versicherung
 Wir leisten Entschädigung, wenn Ihr Gepäck abhanden kommt oder beschädigt wird.
 Verspätungs-Schutz
 Wir ersetzen Ihnen entstandene Mehrkosten der Hinreise, wenn Sie z.B. aufgrund eines Unfalls Ihren Flieger verpassen.
 Zusätzlich empfehlen wir:
 

 Reiseabbruch-Versicherung
 Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten der Rückreise und ersetzen nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen.

 

Hinweise für Flugbuchungen

Jugend & Studenten Tarife:

Jugendtarife teilweise bis 30 Jahre!
Studententickets teilweise bis 34!
Für Jugendliche bis 30 und Studenten bis 34 können wir einen preiswerten World Discoverer Tarif mit Quantas und BA und Emirates anbieten. Unsere Jugendtickets und Studententickets haben eine längere Gültigkeit als normale Flugtickets - 180 Tage oder 1 Jahr - die meisten günstigen Special- Tarife gelten dagegen nur 30 bis 45 Tage. Es gelten besondere Umbuchungs-Bedingungen vor Ort normale Tickets sind häufig gar nicht oder nur gegen hohe Gebühren Umbuchbar. Die Jugend / Studententickets meisten gegen eine Gebühr zwischen USD 25 - USD 50.

Einen Jugendtarif können Sie in der Regel buchen, wenn Sie zwischen 12 und 24 Jahren alt sind. Die Studententarife gelten für Personen zwischen 24 und 29 Jahren.

Unsere Ethnic Specials zu besonders günstigen Preisen:

Die Vorteile auf einen Blick. Niedrige Preise längere Ticketgültigkeit niedrige oder kostenlose Umbuchungs-Gebühr Freigepäck bis zu 40 kg.
Voraussetzungen:

Reisende, mit der Nationalität des Zielgebietes, oder deren Ehepartner einheimische aus dem Zielgebiet sind, oder Personen die im Zielgebiet geboren wurden. Der feste Wohnsitz muss in Deutschland oder Österreich sein. Ein Nachweis durch Passvorlage (oder Kopie) ist erforderlich. Der Hinflug bei Reise mit dem einheimischen Ehepartner muss gemeinsam erfolgen. Eine Buchung ist nur mit gültigem Pass möglich.
   Hilfe zum Buchungsablauf - nur mit 3 x Klicken! Suchen Finden Online-Buchen!
Wählen Sie von wo nach wo und wann Sie fliegen möchten. Geben Sie die Anzahl der Reisenden ein, und die Passagiertypen. Wählen Sie die gewünschte Kategorie (Economy, Studenten, Ethnic oder Business), aus,  und dann Wählen Sie zwischen alle Fluggesellschaften oder mit einer bestimmten Fluggesellschaft, Wenn Sie mit der Angabe fertig sind, klicken Sie auf 'Flugsuche'.
Die Buchungsmaschine gibt Ihnen nun eine Auswahl der möglichen Flugverbindungen sortiert nach Preis - billigste zuerst.

Wenn es freie Plätze gibt, Schauen Sie sich die angebotenen Flüge an, wählen Sie dann Ihre exakte Reisezeit über die Radiobuttons (kleine runde Kreise links) und klicken Sie dann auf den Button 'Buchung' (rechts).
- Klicken Sie auf 'Powershopper' um nach weiteren freien Plätzen zu suchen. (aus der vorher gezeigten Liste) Klick auf 'Buchung' zeigt Ihnen zur Kontrolle den Flugplan und die Preise des von Ihnen gewählten Fluges.

Sie sehen alle Details zu dem von Ihnen ausgewählten Flug. Füllen Sie die Passagier- und Buchungsdaten bitte sorgfältig aus und schließen Sie die Buchung durch Klick auf 'Buchung' ab.  Klicken Sie um zu bestätigen, dass Sie die für den (die) ausgewählten Flugtarif (e) gültigen Bedingungen akzeptieren.

 Wir Beraten Sie gerne > Hotline 02151-802081

Lesen Sie bitte die Tarifbedingungen!

1- Tickets zu Sonderpreisen können häufig nicht geändert werden, oder werden Umbuchungen und Stornierungen nur gegen Gebühren
vorgenommen.


2- Tragen Sie die nötigen Kreditkartendetails ein. Der erste Passagier muss der Benutzer der Kreditkarte sein.
3- Prüfen Sie Ihre E-Mail Nachrichten Nachdem Sie erfolgreich gebucht und bezahlt haben, bekommen Sie E-Mails mit allen Flugdetails und
dem Preis, sowohl als Bezahlungs-Bestätigung und Informationen über Ticketabholung. Viel Spaß!

ate-reisen  & Sunnycar vermittelt  ihnen günstige Mietwagen in allen wichtigen urlaubs- und Reisezielen der Welt.

unsere Alles-Inklusive-Preise machen die Reisekosten kalkulierbar und versehen sie mit dem nötigen Reiseschutz.
Alles inklusive und Rundum - Sorglos:
alles inklusive preise!
Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall, auch an glas, dach, reifen Kfz-Diebstahl-Versicherung ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall extra-schnell Garantie:
Rückerstattung der Selbstbeteiligung innerhalb 14 tage
erhöhte Haftpflichtdeckungssumme. in den meisten fällen unbegrenzte Deckung, mind. jedoch 1,5 Mio.. Euro, wo die landes-übliche Deckung nicht ausreichen würde.
unbegrenzte Kilometer, alle lokalen steuern, Flughafenbereitstellung, Flughafengebühren.
 

Luftsicherheit: Neue Vorschriften bei der Sicherheitskontrolle

Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung beschlossen, die die Sicherheitskontrollen für Fluggäste ab 06. November 2006 intensiviert. Im folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten neuen Regeln:
Flüssigkeiten dürfen nur noch in kleinen Mengen, das heißt in Einzelbehältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern im Handgepäck mitgeführt werden. Sie müssen vor der Sicherheitskontrolle in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter verstaut werden. (Diese Beutel können übrigens im Airport Shop erworben werden.)
Zu den betroffenen Flüssigkeiten zählen: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.
Folgende Ausnahmen können gewährt werden:
- Während der Reise verwendete Flüssigkeiten für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke einschließlich Babynahrung. Der Fluggast muss allerdings in der Lage sein, die Notwendigkeit nachzuweisen.
- Ware aus dem Duty free-Shop, die hinter der Kontrollstelle erworben wurden. Der Kassenbeleg ist als Nachweis aufzubewahren.
- Waren, die Transitpassagiere auf einem anderen EU-Flughafen erworben haben, unter der Bedingung, dass sich die Flüssigkeit in einer manipulationssicheren Verpackung befindet und der Nachweis über den Kauf an diesem Tag erbracht werden kann (Kassenbon). An Bord eines Flugzeugs innerhalb der EU gekaufte Flüssigkeiten. Auch hier gilt die Nachweispflicht.

- Nach einer halbjährlichen Übergangszeit gelten auch für die Maße des Handgepäcks neue Regelungen:
Das Handgepäckstück darf den Umfang 56 mal 45 mal 25 Zentimeter nicht überschreiten. Diese Maße schließen Handgriffe, Riemen und Bänder, Taschen, Rollen und andere hervorstehende Teile mit ein. Ausnahmen, etwa für besonders wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände, die der Fluggast nicht aus der Hand geben will, können erteilt werden. Derartige Gepäckstücke sind vom Fluggast bereits am Abfertigungsschalter zwecks Genehmigung vorzuzeigen und an der Kontrollstelle zur Prüfung unaufgefordert vorzulegen.

Folgende weitere Bestandteile der neuen EU-Verordnung sind vorm Antritt des Fluges zu beachten:
- Rollstühle, Kinderwagen und Sportwagen können im Sicherheitsbereich zugelassen werden, müssen aber überprüft werden.
- Tragbare Computer und andere größere elektrisch betriebene Gegenstände müssen bei der Kontrolle vorgelegt werden.
Generell gilt: Durch die neuen Regelungen kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten an den Sicherheitskontrollstellen kommen.
Wir empfehlen Ihnen rechtzeitig vor Abflug an den Kontrollstellen zu erscheinen und auch bei Inlandflügen einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen!
 


Was passiert, wenn ich meine Buchung ändern möchte?

Falls Sie umbuchen oder stornieren möchten, wenden Sie sich an Ihr Reisebüro. Die genauen Storno/Umbuchungsbedingungen und eventuell anfallende Gebühren richten sich nach den Reisebedingungen der einzelnen Reiseveranstalter/Fluggesellschaften.
Umbuchungs/Stornierungswünsche sollten immer schriftlich(per Fax oder Email) mitgeteilt werden.
Nach Antritt der Reise wenden Sie sich an die jeweiligen Leistungsträger: Reiseleitung, Fluggesellschaft o.ä.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Problemen während der Reise?

Sie können sich an die jeweiligen Leistungsträger wie Reiseleitung, Fluggesellschaft, Mietwagenfirma etc vor Ort wenden.

Was passiert, wenn ich mein Ticket verliere?

Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft oder an Ihr Reisebüro. Wir raten Ihnen, sicherheitshalber eine Kopie ihres Tickets separat im Reisegepäck aufzubewahren.

Was muss ich hinsichtlich der Eincheckzeiten am Flughafen beachten?

Der Kunde ist dafür verantwortlich, in Bezug auf Check-In-Zeiten, nochmalige Bestätigung von Rückflügen und andere Angelegenheiten die Vorgaben der Fluggesellschaften oder anderer Reiseanbieter einzuhalten. Der Check-In bei Auslandsflügen sollte mindestens 120 Minuten vor Abflug erfolgen, bei Inlandsflügen 60 Minuten vor Abflug. Falls die Zeiten in der Reisebestätigung nicht vermerkt sein sollten, erfragen Sie sie bitte bei den jeweiligen Gesellschaften oder in Ihrem Reisebüro.

Kann ich für gebuchte Linienflüge Meilen sammeln?

Sie haben die Möglichkeit Ihre Vielfliegernummer entweder während der Flugbuchung oder beim Check-In anzugeben.

Was sollte ich vor einer Reise unbedingt beachten?

Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften!
Jeder Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisevorschriften, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Wir sind bemüht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, übernehmen aber keine Haftung.

Wir empfehlen außerdem bei Buchung dringend den Abschluss eines Reiseschutzpaketes, zumindest aber den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung mit integriertem medizinischen Rücktransport.

Und wenn ich weitere Fragen habe?

Wenn Sie fragen haben, beraten wir Sie gern, rufen Sie einfach unsere Reise-Experten unter 02151-802081 an, die Ihnen von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr und Samstags von 10.00 bis 14.00 Uhr gerne weiterhelfen