wenn Ihr Flug annulliert oder stark verspätet wurde, oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte
gemäß der
EU Verordnung 261/2004 zu, die am 17.02. 2005 in Kraft getreten ist.
Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist die jeweilige
Fluggesellschaft, auf deren Flug sich die Flugunregelmäßigkeit ereignet.
Bei Flugentfernungen
Annullierung
Elektronische Tickets
Wenn Sie einen Reise bei uns buchen, können Sie auch eine Versicherung für
Sie selbst und für Mitreisende Online abschließen. Sie können je nach
Wunsch verschiedene Versicherungspolicen erwerben. Wählen Sie einfach den
für Sie geeigneten Reiseversicherungsschutz im Anschluß an Ihre
Reisebuchung.
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Hinweise für
Flugbuchungen
Luftsicherheit: Neue Vorschriften bei der
Sicherheitskontrolle
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